Stammesversammlung am 7. Oktober

Erschienen am 19. September 2017 in Uncategorized

der gaby

 

Wir laden alle Trupplingen & deren Eltern sowie alle Mitgleider des Stammes zur Stammesversammlung ein.

Auszug aus der Satzung:

Die Stammesversammlung
Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
– der Stammesvorstand;
– pro Stufe jeweils eine Vertretung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden; – ggf. eine Vertretung der Leitungsteams der Bibergruppen;
– je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
– die Elternvertretung.

Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.

Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:
– die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
– ggf. die weiteren Leiterinnen und Leiter der Bibergruppen;
– die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
– bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsträgers;
– ein Mitglied der Bezirksleitung;
– eine Vertreterin/ein Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
– eine Vertreterin/ein Vertreter des örtlichen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP).

Alle Mitglieder des Stammes haben das Recht, an der Stammesversammlung teilzunehmen.

Die Stammesversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Stammesvorstand
einberufen und geleitet.
Die Stammesversammlung ist ferner einzuberufen, wenn der Vorstand oder die Stammesleitung es beschließt
oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung beantragt.

Die Stammesversammlung hat folgende Aufgaben:
– die Wahl der Mitglieder des Vorstandes;
– die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer;
– die Entgegennahme des Arbeitsberichts der Stammesleitung;
– die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
– die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
– die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes;
– die Beschlussfassung über Vorhaben und Aktionen des Stammes;
– die Beschlussfassung über die Einrichtung und Auflösung von Bibergruppen;
– die Beschlussfassung über die Auflösung des Stammes. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bezirksvorstandes.

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